Deutsche Stiftung Meeresschutz (DSM) - Pressemitteilung
Das UN-Hochseeschutzabkommen (BBNJ-Abkommen): ein Meilenstein
Veröffentlicht am 14. Januar 2026 von Redaktion DSM
Der 17. Januar 2026 markiert einen historischen Meilenstein für den Schutz der Ozeane. Nach über 20 Jahre dauernden Verhandlungen tritt das Hochseeschutzabkommen der UN (High Seas Treaty/BBNJ-Abkommen) in Kraft. Erstmals hat sich ein großer Teil der Weltgemeinschaft auf einen verbindlichen Rahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Biodiversität in Gebieten außerhalb nationaler Zuständigkeit (Biodiversity Beyond National Jurisdiction/BBNJ) geeinigt.
"Das Hochseeschutzabkommen ist entscheidend für die Einrichtung von Meeresschutzgebieten (Marine Protected Areas/MPAs) auf der Hohen See. Auf lediglich etwa 1% der Fläche der Hohen See gibt es derzeit MPAs mit vollständigem Schutz wie Fischereiverboten (No-take-Zonen)", erklärt Ulrich Karlowski, Biologe der Deutschen Stiftung Meeresschutz. "Durch das Inkrafttreten des Abkommens könnte das '30 30'-Ziel beim Meeresschutz doch noch erreicht werden."
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Das "30x30"-Ziel geht auf einen Beschluss der 15.
Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention [1]
(Übereinkommen über die biologische Vielfalt/CBD) aus dem Jahr 2022
zurück. Es bedeutet, dass 30% der Landes- und Meeresflächen bis 2030
unter Naturschutz stehen sollen.
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Das BBNJ-Abkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Meeresnaturschutz und eines von drei das UN-Seerechtsübereinkommen [2] (SRÜ/UNCLOS) ergänzenden Umsetzungsabkommen. Die Arbeiten an dem Vertrag reichen bis ins Jahr 2002 zurück.
Das Abkommen schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Hohen See und soll die schwierige Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See erleichtern.
Bis zum 14. Januar 2026 hatten es 81 Länder (inklusive der EU) ratifiziert, 145 hatten unterzeichnet. Den jeweils aktuellen Stand zeigt die UN-Seite LAW OF THE SEA [3]. Eine Übersicht zum Verlauf des Ratifizierungsprozesses zeigt der High Seas Treaty Ratification Tracker [4].
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Das Hochseeschutzabkommen allein kann den Schutz der Ozeane für die
Zukunft nicht sicherstellen. Konflikte wie beim Tiefseebergbau sind
vorprogrammiert. Größtes Manko ist sicherlich, dass es keine
Durchgriffsrechte auf die Hochseefischerei gibt.
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"Leider macht die im Meeresschutz einst wirkmächtigste Nation, die USA, nicht mit. Die Amerikaner hatten das Abkommen zwar unter Joe Biden im September 2023 unterzeichnet. Man kann allerdings davon ausgehen, dass die Trump-Administration es nicht ratifizieren wird. Im Gegenteil, es ist zu befürchten, dass sie die Etablierung neuer Schutzgebiete, dort, wo sie US-Eigeninteressen bei der Ressourcennutzung [5] entgegenstehen, torpedieren werden", meint Ulrich Karlowski.
Mit Inkrafttreten kann die BBNJ-Vorbereitungskommission (PrepCom) ihre Arbeit für die Etablierung der Grundlagen und Institutionen des Vertrags intensivieren. Dazu gehören unter anderem:
"Die auf der CoP1 zu beschließenden Prozesse und die Geschwindigkeit, mit der die Institutionen des Abkommens etabliert werden können, sind entscheidend. Vielleicht sehen wir 2027 bereits die ersten neuen Meeresschutzgebiete auf der Hohen See", hofft Ulrich Karlowski.
Auch wenn der institutionelle Mechanismus des BBNJ-Abkommens noch nicht etabliert ist, können Länder bereits jetzt mit der Ausarbeitung von Anträgen für die Einrichtung von Meeresschutzgebieten beginnen.
Der internationale NGO-Dachverband High Seas Alliance hat hierzu bereits eine Liste [6] von mit hoher Priorität zu schützenden Gebieten aufgestellt. Darunter auch Seeberge und unterseeische Gebirgszüge, die als empfindliche marine Ökosysteme [7] (Vulnerable Marine Ecosystems/VMEs) durch einen hohen Grad an Biodiversität hervorstechen:
Von Ausnahmen abgesehen, beginnt die Hohe See ab der 200-Seemeilen- Grenze (ca. 370 Kilometer) der Küstenstaaten. Sie umfasst die gesamte Wassersäule, nicht aber den Meeresboden. Hier gilt für alle Staaten die sogenannte Freiheit der Hohen See. Sie ist gemäß SRÜ ein "gemeinsames Erbe der Menschheit". Ihre natürlichen Ressourcen gehören allen, und alle Nationen sollen sie sorgsam und verantwortungsvoll nutzen. Jedoch sind die Regeln des SRÜ zu vage und unverbindlich.
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Als Areas Beyond National Jurisdiction (ABNJ) befindet sich die Hohe
See außerhalb der Gerichtsbarkeit von Nationalstaaten. Die
Biodiversität auf der Hohen See bezeichnet man als Biodiversity Beyond
National Jurisdiction (BBNJ). Die Hohe See (high seas) umfasst über
40% der Erdoberfläche oder 90% des bewohnten Lebensraums der Ozeane.
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In der Präambel des BBNJ-Abkommens zum Schutz der Hohen See heißt es:
"Wir sind bestrebt, in Gebieten jenseits nationaler Gerichtsbarkeit im
Namen heutiger und künftiger Generationen als Verwalter des Meeres zu
handeln, indem wir die Meeresumwelt schützen, pflegen und eine
verantwortungsvolle Nutzung sicherstellen, die Integrität der
Meeresökosysteme erhalten und den inhärenten Wert der biologischen
Vielfalt in Gebieten jenseits nationaler Gerichtsbarkeit bewahren."
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Mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) oder UN Convention on the Law of the Sea [8] (UNCLOS) einigten sich 160 Nationen nach neunjährigen Verhandlungen auf eine verbindliche Aufteilung aller Meeresgebiete und des Meeresbodens. Am 16. November 1994 trat es in Kraft. Es gilt als das größte und komplexeste Vertragswerk der Menschheit.
Für das SRÜ wurden vier neue Institutionen ins Leben gerufen. Dazu gehört die Internationale Meeresbodenbehörde (International Seabed Authority, ISA). Sie ist zuständig für die Regelung der Nutzung von mineralischen Ressourcen am Meeresboden (The Area) [9].
Anfang März 2023 hatten die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen das BBNJ-Abkommen verabschiedet. Es war ein historischer Moment. Denn die Verhandlungen hatten sich über mehr als 20 Jahre hingezogen. Am 19. Juni 2023 erfolgte dann die förmliche Annahme durch die UN.
Erst kurz vor Ende der Ratifizierungsfrist am 20.09.2025 wurde die notwendige Zahl von 60 Ratifizierungen erreicht. 120 Tage nach Hinterlegung der 60. Ratifizierungsurkunde tritt das Abkommen nun am 17. Januar 2026 in Kraft.
Am 3. Dezember 2025 beschloss die neue Bundesregierung mit reichlich Verspätung, das Hochseeschutzabkommen zu ratifizieren.
Zwar hatte Deutschland das BBNJ-Abkommen als eines der ersten Länder
am 20. September 2023 unterschrieben. Die ehemalige Außenministerin
Baerbock sprach nach der Unterzeichnung von einem 'Hoffnungsschimmer
für die ganze Welt' und die ehemalige Umweltministerin Lemke von einem
'historischen Tag für den Schutz der Meere'. Dennoch tat sich danach
bis Ende letzten Jahres nichts mehr.
• Titelgrafik: © Seas At Risk
• Rote Qualle beim Wrack der USS Yorktown, entdeckt während der
Papahanaumokuakea-ROV- und Kartierungsexpedition.
Diese rote Qualle wurde in 5 Kilometern Tiefe während der Erkundung
des Wracks des bei der Schlacht um Midway im Pazifik gesunkenen
Flugzeugträgers USS Yorktown entdeckt (Papahanaumokuakea-ROV- und
Kartierungsexpedition). Nach Meinung der US-Wissenschaftler könnte es
sich um eine neue Art handeln. Bild mit freundlicher Genehmigung von
NOAA Ocean Exploration, 2025 Beyond the Blue.
https://oceanexplorer.noaa.gov/expedition-feature/ex2503-yorktown-mission/
• Seeberge vor der amerikanischen Küste bei Neuengland. Diese
vulnerablen marinen Ökosysteme (VMEs) bilden ein Super-Ökosystem mit
Sprungbrettern für Tiefseearten.
Seeberge vor der amerikanischen Küste bei Neuengland. Sie bilden ein
Super-Ökosystem mit Sprungbrettern für Tiefseearten. Aufgenommen mit
einem "EM 304 MK II"-Tiefsee-Mehrstrahl-Echolot.
Mit freundlicher Genehmigung von NOAA Ocean Exploration, 2021 North
Atlantic Stepping Stones: New England und Corner Rise Seamounts
Weiterführende Informationen
Erweiterte, ungekürzte Fassung des Abkommens auf der Website der
Vereinten Nationen
https://www.un.org/bbnj/sites/www.un.org.bbnj/files/draft_agreement_advanced_unedited_for_posting_v1.pdf
world ocean review 7: Die Rechtsordnung der Ozeane
https://worldoceanreview.com/de/wor-7/anspruch-und-wirklichkeit-des-meeresmanagements/die-rechtsordnung-der-ozeane/
UN-Ozeankonferenz (UNOC-3)
https://www.stiftung-meeresschutz.org/presse/un-ozeankonferenz-unoc-3-in-nizza/
UN-Übereinkommen zur biologischen Vielfalt - Convention on Biological
Diversity (CBD)
https://www.stiftung-meeresschutz.org/themen/artenschutz/cbd-un-konvention-zur-biologischen-vielfalt/
Meeresschutz in Deutschland kommt nicht voran
https://www.stiftung-meeresschutz.org/themen/fischerei/keine-meereswende-in-deutschland/
Keine neuen Antarktis-Schutzgebiete!
https://www.stiftung-meeresschutz.org/themen/schutzgebiete/antarktis-schutzgebiete/
Was bedeuten Ökozid-Gesetz und Rechte der Natur für den Schutz der
Ozeane?
https://www.stiftung-meeresschutz.org/biodiversitaetskrise/oekozid-gesetz-und-rechte-der-natur-im-meeresschutz/
Meeresschutzgebiete - Übersicht
https://www.stiftung-meeresschutz.org/themen/schutzgebiete/uebersicht-meeresschutzgebiete/
UN-Nachhaltigkeitsziel 14 "Leben unter Wasser"
https://www.stiftung-meeresschutz.org/un-nachhaltigkeitsziel-14/
Zum UN-Tag des Artenschutzes am 3. März - UN World Wildlife Day
https://www.stiftung-meeresschutz.org/presse/tag-des-artenschutzes-un-world-wildlife-day/
Links:
[1] https://www.stiftung-meeresschutz.org/themen/artenschutz/cbd-un-konvention-zur-biologischen-vielfalt/
[2] https://www.stiftung-meeresschutz.org/themen/schutzgebiete/un-vertrag-zum-schutz-der-hohen-see-bbnj-abkommen/#unclos
[3] https://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=XXI-10&chapter=21&clang=_en
[4] https://highseasalliance.org/treaty-ratification/
[5] https://www.stiftung-meeresschutz.org/themen/tiefseebergbau/internationale-meeresbodenbehoerde-international-seabed-authority-isa/
[6] https://mpa.highseasalliance.org/
[7] https://www.stiftung-meeresschutz.org/themen/fischerei/spanische-fischer-fordern-aufhebung-des-eu-verbots-fuer-tiefseefischerei-in-vulnerablen-marinen-oekosystemen/
[8] https://www.un.org/Depts/los/index.htm
[9] https://www.stiftung-meeresschutz.org/tiefseebergbau/#10-international-seabed-authority-isa
*
Quelle:
Pressemitteilung - 14. Januar 2026
Deutsche Stiftung Meeresschutz (DSM)
41460 Neuss
E-Mail: info[AT]stiftung-meeresschutz.org
Internet: https://www.stiftung-meeresschutz.org
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 23. Januar 2026
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