World Wide Fund For Nature / WWF
Pressemitteilung - 20. Januar 2026
Regierungskoalition schwächt für Umweltverbände Zugang zu Gerichten
Kabinett berät Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
Berlin, 20.01.2026: Am Mittwoch soll der Entwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Bundeskabinett zum Beschluss stehen. Damit will die Bundesregierung die Möglichkeiten von Verbandsklagen in Umweltangelegenheiten beschneiden und die Hürden für die Anerkennung als Umweltvereinigung erhöhen. Dazu sagt Heike Vesper, Vorständin Transformation von Politik und Wirtschaft des WWF Deutschland:
"Trotz Zuspitzung von Klimakrise und fortschreitendem Artenverlust will die schwarz-rote Regierungskoalition mit der Änderung des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes die Möglichkeiten der Zivilgesellschaft schwächen, den Schutz der Natur vor Gericht einzufordern. Das Klagerecht soll eingeschränkt werden. Widersprüche vor Gericht zu Infrastrukturprojekten sollen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Die Zulassung als klageberechtigte Umweltvereinigung soll befristet werden.
Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ermöglicht Umweltvereinigungen, als
Anwälte der Natur zu agieren, die sich nicht selbst vor Gericht
vertreten kann. Es handelt sich um ein völkerrechtlich verbrieftes
Gut, das dazu dient, Verwaltung und Investoren zur Einhaltung von
Umweltstandards zu verpflichten. Nun werden diese Rechte zu Lasten von
Umwelt und Arten beschnitten, komplizierter gemacht und bürokratisch
überfrachtet."
Untersuchungen zeigen, dass Umweltverbandsklagen bislang mit Augenmaß
und vergleichsweise selten angestrengt werden. Siehe Studie des
Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU), Rechtsschutz-in-Umweltangelegenheiten:
www.ufu.de/downloads/rechtsschutz-in-umweltangelegenheiten-2025/
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Quelle:
WWF Pressemitteilung, 20.01.2026
Herausgeber: WWF Deutschland
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veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 23. Januar 2026
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