Forum Umwelt & Entwicklung - Rundbrief 3/2025
Freiraumverlust
Wie viel Zivilgesellschaft bleibt?
Protest unter Terrorverdacht
Wie Deutschland im Umgang mit der Palästinasolidarität Grundrechte
abbaut
von Julia Duchrow
Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und Schutz vor staatlicher Willkür sind in immer mehr Ländern bedroht oder gar nicht mehr vorhanden. Zivilgesellschaftliche Handlungsräume sind in Gefahr. So lautet das Fazit des aktuellen Atlas der Zivilgesellschaft, den die Organisation Brot für die Welt veröffentlicht. Für Menschen und Organisationen, die sich für die Rechte der Palästinenser*innen einsetzen, ist dieser Befund keine Überraschung. Ganz besonders nicht in Deutschland.
Im Sommer 2024 stellte ein Bericht der Vereinten Nationen fest, dass weltweit palästinasolidarische Proteste besonders hart unterdrückt werden.[1] Daran hat sich auch ein Jahr später nichts geändert. Im Gegenteil: Anfang September nahm die britische Polizei in London 857 Menschen fest, weil sie friedlich dagegen protestierten, dass die Gruppe Palestine Action zur Terrororganisation erklärt wurde. Vielen droht die Anklage nach Antiterrorgesetzen.
Auch in Deutschland gehen Polizei und Behörden mit großer Härte gegen palästinasolidarische Proteste vor. Die hiesigen Einschränkungen gehören laut dem UN-Bericht weltweit zu den strengsten. Pauschale Demonstrationsverbote, Einschränkung der Meinungsfreiheit und exzessive Polizeigewalt sind an der Tagesordnung. Anfang Juni dieses Jahres schrieb der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O'Flaherty, deshalb einen Brandbrief an Innenminister Dobrindt.[2] Ein Rüffel in dieser Deutlichkeit ist ein Novum.
Häufiger Anlass für Konfrontationen zwischen Demonstrierenden und Polizei ist die Parole "From the river to the sea". Sie ist Bestandteil des im November 2023 erlassenen Betätigungsverbots für die Hamas. Damit stufte das Bundesinnenministerium den Ausruf pauschal als Terrorsymbol ein. Folgt man dieser Meinung, ist die Parole per se strafbar - es kommt also nicht auf den Kontext der Äußerung an. Dabei ist die Formulierung mehrdeutig. Viele fordern damit gleiche Rechte für Jüd:innen und Palästinenser:innen zwischen Jordanien und dem Mittelmeer.
Die Rechtsprechung dazu ist bisher uneinheitlich.[3] Das Bundesverfassungsgericht hat in früheren Verfahren zur Zurückhaltung bei der strafrechtlichen Bewertung von Meinungsäußerungen gemahnt. Bei der Auslegung müssen Aussagen in der "harmlosesten", sprich meinungsfreiheitsfreundlichsten Variante ausgelegt und im Einzelfall auf ihre Strafbarkeit hin geprüft werden. Doch für die Polizei ist die Parole - unabhängig vom Kontext, in dem sie geäußert wird - immer wieder Anlass, um mit unverhältnismäßiger Härte gegen friedliche Demonstrant:innen vorzugehen.
Auch in anderen Fällen werden legitime Meinungsäußerungen zur strafbaren Handlung: Im April 2025 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten eine Frau wegen Volksverhetzung, weil sie bei einer Protestaktion vor dem Bundestag zwei Schilder hochgehalten hatte. Auf dem einen stand "Haben wir aus dem Holocaust nichts gelernt?", auf dem anderen: "NEIN zu der Ermordung von derzeit 8.500 Zivilisten in Gaza". Im Zweifel gegen die Versammlungsfreiheit
Polizeiliche Maßnahmen werden zudem verstärkt ins Vorfeld von Protesten verlagert. Die Versammlungsbehörden verbieten Demonstrationen oder beschränken sie durch unverhältnismäßige Auflagen.
Die Stadt Frankfurt etwa verbot auf Grundlage einer Gefahrenprognose die für den 30. August geplante United4Gaza-Demonstration. Vor dem Verwaltungsgericht kassierte sie damit eine krachende Niederlage. Die Richterin wies darauf hin, dass ein Versammlungsverbot nur als Ultima Ratio in Betracht kommt und hier "nicht im Ansatz gerechtfertigt" war.
Im Februar 2025 verbot die Berliner Versammlungsbehörde für eine Palästina-Solidaritätsdemonstration alle Sprachen außer Deutsch und Englisch. Weil Demonstrant:innen trotzdem auf Arabisch sangen, ging die Polizei gewaltsam gegen sie vor. Begründung: Arabisch gefährde auf der Demonstration die öffentliche Sicherheit.
Doch nicht nur bei Straßenprotesten erleben wir Angriffe auf die Meinungsfreiheit. Seit dem 7. Oktober 2023 wurden auch zahlreiche Veranstaltungen abgesagt beziehungsweise Personen ausgeladen, die vermeintlich oder tatsächlich die Israel-Boykott-Kampagne BDS unterstützen oder einen anderen Bezug zu Palästina haben. Das betraf auch prominente Stimmen wie die Autorinnen Adania Shibli und Masha Gessen.
Wie sehr sich offene Debattenräume in Deutschland schließen, musste auch die UN-Sonderberichterstatterin für das palästinensische Gebiet, Francesca Albanese, erfahren. Die Ludwig-Maximilians-Universität in München und die Freie Universität in Berlin sagten ihre Vorträge ab. In Berlin fand die provisorisch organisierte Alternativ-Veranstaltung in den Räumen der Zeitung Junge Welt nur unter massiver Polizeibeobachtung statt.
Zu dieser Entwicklung trägt leider auch die sogenannte Antisemitismus-Resolution bei, die der Deutsche Bundestag am 7. November 2024 verabschiedete. Deutschland hat eine besondere Verantwortung, Antisemitismus und Rassismus zu bekämpfen und jüdisches Leben zu schützen. Doch diesem wichtigen Ziel wird die Resolution nicht gerecht. Stattdessen gefährdet sie die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit.[4]
Sie fordert für die Vergabe von Fördermitteln eine Überprüfung aller Institutionen auf Antisemitismus. Zur Bewertung legt die Resolution die international umstrittene Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) zugrunde. Diese wird häufig benutzt, um legitime Kritik an der israelischen Regierungspolitik mit Antisemitismus gleichzusetzen. Als Rechtsgrundlage für Behördenpraxis war sie nie gedacht. Einer ihrer Autor:innen, Professor Kenneth Stern, hat sich davon deutlich distanziert und warnt vor einer Einschränkung der Meinungsfreiheit.[5]
Tatsächlich führt die Antisemitismus-Resolution bereits dazu, dass Organisationen Räume für Veranstaltungen verweigert und Fördergelder gestrichen werden. Wissenschaftler:innen meiden zudem Themen wie Völkermord, Apartheid und den Nahostkonflikt aus Angst, als antisemitisch diffamiert zu werden.
Längst hat dieser Diskurs auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen: Laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sollen Migrant:innen ihren Aufenthaltstitel verlieren, wenn sie wegen "antisemitisch motivierter Straftaten" verurteilt werden. Was darunter fällt, ist nicht definiert. Die bisherigen Erfahrungen lassen aber befürchten, dass auch hier Äußerungen als antisemitisch eingestuft werden, die eine legitime Meinungsäußerung sind.
All dies hat weitreichende Folgen für zivilgesellschaftliche Handlungsräume insgesamt. Was Regierungen, Behörden und Polizei hier an Praxis etablieren, wird mit großer Sicherheit auch an anderer Stelle zur Anwendung kommen. Der Umgang mit unliebsamen Klimaprotesten weist bereits in diese Richtung.
Was dagegen hilft, ist Solidarität. Es geht nicht darum, ob wir die Positionen von einzelnen Personen oder Organisationen zum Nahostkonflikt teilen. Es geht darum, dass die Freiheitsrechte von Mitbürger:innen verletzt werden. Und zwar von Menschen, die vielfach ohnehin täglich Rassismus erfahren und deren Aufenthaltsstatus allzu oft prekär ist. Wir müssen dagegen aufstehen, wenn politische Entscheidungsträger:innen palästinasolidarische Stimmen diffamieren, dämonisieren und kriminalisieren.
Pauschale Verbote von bestimmten Ausrufen oder Symbolen müssen zurückgenommen werden, soweit sie von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Palästinasolidarische Versammlungen dürfen nicht pauschal verboten werden und Auflagen müssen stets verhältnismäßig sein. Polizeigewalt gegenüber palästinasolidarischen Aktivist:innen muss unabhängig untersucht und die verantwortlichen Einsatzkräfte müssen zur Rechenschaft gezogen werden.
Vielleicht markiert der 27. September 2025 einen Wendepunkt in der öffentlichen Wahrnehmung palästinasolidarischer Proteste: Über 100.000 Menschen versammelten sich in Berlin zur größten Demonstration gegen den Genozid in Gaza, die es hierzulande bislang gab. Eine deutliche Kritik an der Politik der Bundesregierung. Und ein wichtiges Zeichen der Solidarität mit allen Menschen, die sich für die Rechte der Palästinenser:innen stark machen.
Die Autorin Julia Duchrow ist promovierte Völkerrechtlerin und seit 2023 Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland.
Das Forum Umwelt & Entwicklung wurde 1992 nach der UN-Konferenz für
Umwelt und Entwicklung gegründet und koordiniert die Aktivitäten der
deutschen NGOs in internationalen Politikprozessen zu nachhaltiger
Entwicklung. Rechtsträger ist der Deutsche Naturschutzring,
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen
DNR) e.V.
[1] United Nations Human Rights Office of the High Commissioner
(2024): A/79/319: Global threats to freedom of expression arising from
the conflict in Gaza.
https://www.ohchr.org/en/documents/thematic-reports/a79319-global-threats-freedom-expression-arising-conflict-gaza-report
[2] LTO-Redaktion (2025): Europarat kritisiert Deutschland für
Vorgehen bei Gaza-Demos, In: Legal Tribune Online.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/meinungsfreiheit-und-polizeigewalt
[3] Kolter, Max (2025): Bundesgerichtshof entscheidet doch nicht über
"From the River to the Sea", in Legal Tribune Online, 10.03.25.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-berlin-502kls2124-hamas-from-river-to-sea-rechtskraeftig
[4] Siehe dazu ausführlich:
https://www.amnesty.de/pressemitteilung-antisemitismus-resolution-deutschland-verabschiedung-gefahr-grundrechte
[5] Kenneth Stern (2019), I drafted the definition of antisemitism.
Rightwing Jews are weaponizing it, In: The Guardian, 13.12.19.
https://www.theguardian.com/commentisfree/2019/dec/13/antisemitism-executive-order-trump-chilling-effect
Originalbeitrag online:
https://forumue.de/rundbrief-3-2025-wechselkurstermin/protest-unter-terrorverdacht/
Download des Rundbriefs 3/2025
https://forumue.de/wp-content/uploads/2025/11/forum-rundbrief-253-web.pdf
Lizenz: CC BY-NC-ND 4.0 International
https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/legalcode.de
https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de
Die hier dargestellten Inhalte und Positionen liegen in der Verantwortung der jeweiligen Autor:innen und geben nicht zwingend Standpunkte des Forums, seiner Mitglieder oder Förderer wieder.
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Quelle:
Rundbrief 3/2025, Seite 24-26
ISSN 1864-0982
Herausgeber:
Forum Umwelt & Entwicklung
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
Telefon: 030/678 1775 920
E-Mail: info@forumue.de
Internet: www.forumue.de
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 23. Januar 2026
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